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   VK Arnsberg, 17.11.2005 - VK-21/05   

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https://dejure.org/2005,67571
VK Arnsberg, 17.11.2005 - VK-21/05 (https://dejure.org/2005,67571)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 17.11.2005 - VK-21/05 (https://dejure.org/2005,67571)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 17. November 2005 - VK-21/05 (https://dejure.org/2005,67571)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabenachprüfungsverfahren; Bewertung des Angebots der Antragstellerin im Vergabeverfahren "Neubau eines Feuerwehrhauses"; Qualität und Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Baustoffe, Konstruktion und Preis als Bewertungskriterien; Nichtfeststellbarkeit einer ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus VK Arnsberg, 17.11.2005 - VK-21/05
    Nach der klarstellenden Entscheidung des BGH vom 18.5.2004, Az. X ZB 7/04 ist ein Nachprüfungsantrag zulässig, wenn ein Unternehmen ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB geltend macht.
  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 19/02

    Schadensersatzansprüche eines zwingend von der Ausschreibung auszuschließenden

    Auszug aus VK Arnsberg, 17.11.2005 - VK-21/05
    Die sehr stringente aber auch sehr restriktive Rechtsprechung des BGH (zuletzt BGH vom 24.5.05, X ZR 43/02; 7.6.05 X ZR 19/02 m.w.N. zur bisherigen Rspr. dazu) zum zwingenden Ausschluss von Angeboten bei fehlenden Erklärungen führt dazu, dass Auftraggeber zunehmend gezwungen sind, wirtschaftliche Angebote wegen äußerst marginaler Erklärungslücken (.z.B. bei Herstellerangaben etc.) auszuschließen, u.U. ganze Ausschreibungen aufheben zu müssen mangels zuschlagsfähiger Angebote.
  • BGH, 15.02.2005 - X ZR 43/02

    Rechtsfolgen eines Konstruktionsfehlers bei einer Maschine

    Auszug aus VK Arnsberg, 17.11.2005 - VK-21/05
    Die sehr stringente aber auch sehr restriktive Rechtsprechung des BGH (zuletzt BGH vom 24.5.05, X ZR 43/02; 7.6.05 X ZR 19/02 m.w.N. zur bisherigen Rspr. dazu) zum zwingenden Ausschluss von Angeboten bei fehlenden Erklärungen führt dazu, dass Auftraggeber zunehmend gezwungen sind, wirtschaftliche Angebote wegen äußerst marginaler Erklärungslücken (.z.B. bei Herstellerangaben etc.) auszuschließen, u.U. ganze Ausschreibungen aufheben zu müssen mangels zuschlagsfähiger Angebote.
  • OLG Düsseldorf, 23.04.2001 - Verg 28/00

    Kosten nach Beschwerderücknahme

    Auszug aus VK Arnsberg, 17.11.2005 - VK-21/05
    Über den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten des Beigeladenen ist nach einer Billigkeitsprüfung im Einzelfall zu entscheiden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2001 - Az.: Verg 28/00 -, S. 6 ).
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